Lohn- und Gehaltsabrechnung


Begriffe wie Brutto oder Nettogehalt; Gehalt oder doch Lohn; Zuschüsse, Mindestlohn; bAV, VWL, U1, U2, U3, BBG; Minijob, Midijob, Werkstudent, Praktikant, SV-pflichtiger Arbeitnehmer oder kurzfristige Beschäftigung sorgen bei Ihnen für Unbehagen?

Als verlässliche Kraft im Hintergrund sind wir Ihr Ansprechpartner.


Die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung ist einer der schwierigsten Bereiche. Nicht nur weil es viele verschiede Fristen zu wahren gilt, sondern auch weil Meldungen an jede betroffene Krankenkasse, an die entsprechende Berufsgenossenschaft, an das Finanzamt und an anderen Ämter wie z.B. an das Arbeitsamt zu erstellen und elektronisch zu übermitteln sind. Nicht zuletzt ist auch die korrekte sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Beurteilung und die Umsetzung eines der wichtigsten Themen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Die Entgeltabrechnung erfordert komplexes Fachwissen, welches laufend durch Schulungen auf den neuesten Stand gebracht werden sollte.

 

Die laufende Lohnbuchhaltung in professionelle Hände zu geben, macht auf verschiedenen Ebenen Sinn:

Neben den Geheimhaltungsgründen, sprechen auch die leichtere Handhabung und die Sicherheitsgründe im Falle einer Prüfung für ein "outsourcing", letztlich ist auch die Kostenoptimierung ein großer Faktor für unsere Mandanten.

 

 

Wir bieten Fachkompetenz zu transparenten, nachvollziehbaren Preisen. Unsere Mitarbeiter werden laufend geschult und unsere Lohnspezialist(inn)en haben die mehrmonatige Zusatzqualifikation "geprüfte(r) Lohn- und Gehaltsbuchhalter(in)" an der Steuerfachschule Endriss absolviert.

Durch die fundierte Ausbildung & die fortlaufende Weiterbildung an der ältesten Steuerfachschule Deutschlands garantieren Ihnen, mit uns auf der sicheren Seite und für jede Prüfung gewappnet zu sein.

Bei uns erhalten Sie auf Wunsch zusätzlich zu Lohnabrechnung & co. auch Hilfestellungen zur Einhaltung von Aufzeichnungspflichten, Checklisten zur Arbeitserleichterung, Hilfe bei Fragen zur Lohngestaltung, Vorabkalkulation von Arbeitgeberkosten und vieles mehr.

 


Unsere Abrechnungsleistungen gibt es monatlich ab 25,00€**.

 

Unsere Beratung zur Lohngestaltung gibt es ab 10,50€ pro 15 Minuten**.

Wir bieten folgende Leistungen an:

  • Erstellung der Mitarbeiterabrechnungen
  • Nachweise für Arbeitnehmer
  • Meldungen an Krankenkassen
  • Meldungen an Finanzämter
  • Meldungen an Berufsgenossenschaften
  • Bescheinigungen für Institutionen (z.B.: Arbeitsbescheinigung für Arbeitsamt)
  • Erstattungsanträge für Krankheit, Mutterschutz etc.
  • Sofortmeldungen
  • abgesicherte Aufbewahrung von Unterlagen
  • Unterstützung bei Sonderfragen
  • Lohnauswertungserstellung

 

**zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von aktuell 19%.

 


Auch im Innenverhältnis sorgt die korrekte Lohnabrechnung mit dem breit aufgestellten Wissensspektrum für ein gutes Verhältnis zwischen Chef und Mitarbeitern.

 

Beispielhaft kann die Geschäftsführung einem Mitarbeiter an Stelle der verlangten Gehaltserhöhung, zur Deckung der Kindergartenkosten, die Übernahme der Betreuungskosten dort anbieten. Dieser Zuschuss kann ohne Abzüge für beide Parteien gewährt werden.

Im suboptimalen Falle kann ein Arbeitnehmer erfahren, monatelang mit der falschen Steuerklasse abgerechnet worden zu sein - hierüber wird der Mitarbeiter nicht glücklich sein.

 

Anhand dieser beiden Beispiele zeigt sich, dass die Gestaltung der Lohnabrechnung sowohl negativ oder positiv auswirken.

Wir helfen Ihnen gerne, die Lohnabrechnung so zu gestalten, dass Ihre Angestellten und Sie zufrieden sind.

 


Um aufgrund der Komplexität und der ständigen Neuerungen Fehler zu aufgrund eines kleinen, vergessenen Details, zu vermeiden, sollte  die Lohnabrechnung keinesfalls von Laien erstellt werden.

Durch die regelmäßige Prüfung (i.d.R. alle 4 Jahre durch die DRV) werden Fehler meist aufgedeckt und führen schnell zu unangenehmen Nachzahlungen (ggf. mit Zuschlägen).

Für Prüfungen ist die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten essentiell ernst zu nehmen und einzuhalten.

Grundsätzlich steht der Arbeitgeber für Nachzahlungen ein und kann diese nur in seltensten Fällen mit dem betroffenen Arbeitnehmer verrechnen, selbst wenn der Arbeitnehmer eine Teilschuld trägt.